Prüfung von
Flurförder­zeugen

Prüfung von Flurförderzeugen

gemäß FEM 4.004 & DGUV Vorschrift 68

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden:

  • Gasprüfung und Dichtigkeit der Anlage
  • Abgasprüfung AU (gilt auch für Dieselstapler)
  • Rissprüfung und Verschleißprüfung an den Gabelzinken sowie
  • Flyermaßprüfung an der Kette

Zu den Flurförderzeugen gehören u. a.:

  • Ameisen
  • Containerstapler
  • Dieselstapler
  • Elektrostapler
  • Frontstapler
  • Gabelstapler
  • Gasstapler
  • Geländestapler
  • Hochhubwagen
  • Hochregalstapler
  • Hubwagen
  • Kommissioniergerät
  • Mitgängergerät
  • Mitnahmestapler und anderen Flurförderzeuge (FFZ)
  • Portalstapler
  • Regalflurförderzeug
  • Regalstapler
  • Schlepper
  • Schnellläufer
  • Schubmaststapler (Quersitzhochhubwagen mit Schubmast)
  • Standgeräte
  • Teleskopstapler

Seminare Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Wir bilden Sie gemäß der gesetzlichen Regelungen zur befähigten Person aus und bieten sowohl Online-Seminare als auch Vor-Ort-Schulungen an, die Sie mit der Prüfung zur befähigten Person für Flurförderzeuge abschliessen.