Prüfung von Flurförderzeugen
gemäß FEM 4.004 & DGUV Vorschrift 68
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden:
- Gasprüfung und Dichtigkeit der Anlage
- Abgasprüfung AU (gilt auch für Dieselstapler)
- Rissprüfung und Verschleißprüfung an den Gabelzinken sowie
- Flyermaßprüfung an der Kette
Zu den Flurförderzeugen gehören u. a.:
- Ameisen
- Containerstapler
- Dieselstapler
- Elektrostapler
- Frontstapler
- Gabelstapler
- Gasstapler
- Geländestapler
- Hochhubwagen
- Hochregalstapler
- Hubwagen
- Kommissioniergerät
- Mitgängergerät
- Mitnahmestapler und anderen Flurförderzeuge (FFZ)
- Portalstapler
- Regalflurförderzeug
- Regalstapler
- Schlepper
- Schnellläufer
- Schubmaststapler (Quersitzhochhubwagen mit Schubmast)
- Standgeräte
- Teleskopstapler
Seminare Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Wir bilden Sie gemäß der gesetzlichen Regelungen zur befähigten Person aus und bieten sowohl Online-Seminare als auch Vor-Ort-Schulungen an, die Sie mit der Prüfung zur befähigten Person für Flurförderzeuge abschliessen.