Prüfung der
Schutzausrüstung
gegen Absturz

Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

gemäß DGUV Regel 112-198

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehört u.a.:

  • Anschlageinrichtung
  • Auffanggerät
  • Auffanggurt
  • Auffangsystem
  • Befestigungssystem

  • Haltesystem
  • Rückhaltesystem
  • Aufreiß-Falldämpfer
  • und Reibungsfalldämpfer

Ausgenommen sind Höhensicherungsgeräte und Abseilgeräte.

Übrigens:
Wir bieten u.a folgendes Seminar an: "Befähigte Person zur Prü­fung der persön­lichen Schutz­aus­rüstung gegen Absturz"
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.