Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
gemäß DGUV- Regel 112-198
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Kraftbetätigte Türen sind unter anderem:
- Drehflügeltüre
- Faltflügeltüre
- Karusseltüre
- Schiebetüre
Kraftbetätigte Tore sind unter anderem:
- Falttor
- Hubtor
- Kipptor
- Rollgitter
- Rolltor
- Schiebetor
- Sektionaltor
Übrigens:
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