Prüfung von Regalen,
Lagereinrichtungen
und Lagergeräten

Prüfung von Regalen, Lagereinrichtungen und Lagergeräten

gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Zu den Regalen gehören u. a.:

  • Durchfahrregal
  • Durchlaufregal
  • Einfahrregal
  • Einschubregal
  • Fachbodenregal
  • Kragarmregal
  • Palettenregal
  • Schwerlastregal
  • Umlaufregal
  • und viele mehr

Übrigens:
Wir bieten u.a folgendes Seminar an: "Prüfung von Regalen, Lager­einrichtungen und Lager­geräten".
Fragen Sie uns unver­bindlich nach den nächsten Terminen.