Prüfung von Regalen, Lagereinrichtungen und Lagergeräten
gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Zu den Regalen gehören u. a.:
- Durchfahrregal
- Durchlaufregal
- Einfahrregal
- Einschubregal
- Fachbodenregal
- Kragarmregal
- Palettenregal
- Schwerlastregal
- Umlaufregal
- und viele mehr
Übrigens:
Wir bieten u.a folgendes Seminar an: "Prüfung von Regalen, Lagereinrichtungen und Lagergeräten".
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.