Prüfung von
Hydraulikleitungen

Prüfung von Hydraulikleitungen

gemäß DGUV

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydraulikleitungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von Hydraulik­leitungen".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.