zu den Terminen
Fortbildung zum/r Ausbilder/in von Kranführer/innen und Anschläger/innen
gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Wozu eine Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer machen

Damit man Kranführer/innen ausbilden darf, muss man nach DGUV Grundsatz 309-003 an einem Lehrgang für Ausbilder teilgenommen haben.
Inhalte unserer Schulungen

- Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Fortbildung
- Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellungen (Rechtssicherheit)
- Krantechnik und ihre Vermittlung in der Fortbildung
- Grundsätze der theoretischen und praktischen Fortbildung
- Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplanes und der verfügbaren Bildungsmittel
- Theoretische und praktische Lehrprobe
- Methodik und Didaktik der Fortbildung
- Theoretische Prüfungen und deren Auswertung
- Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien
- Rechts- und Haftungsfragen für Ausbilder und Teilnehmer
