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Fortbildung zum Ausbilder von Kranführern und Anschlägern (m/w/d)
gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Wozu eine Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer (m/w/d) machen

Damit man Kranführer (m/w/d) ausbilden darf, muss man nach DGUV Grundsatz 309-003 an einem Lehrgang für Ausbilder teilgenommen haben.
Inhalte unserer Schulungen

- Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Fortbildung
- Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellungen (Rechtssicherheit)
- Krantechnik und ihre Vermittlung in der Fortbildung
- Grundsätze der theoretischen und praktischen Fortbildung
- Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplanes und der verfügbaren Bildungsmittel
- Theoretische und praktische Lehrprobe
- Methodik und Didaktik der Fortbildung
- Theoretische Prüfungen und deren Auswertung
- Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien
- Rechts- und Haftungsfragen für Ausbilder und Teilnehmer

Termine
