zu den Terminen
Fortbildung zum Ausbilder von Erdbaumaschinenführern bzw. Baugeräteführern (m/w/d)
gemäß DGUV Regel 100-500
Wozu eine Ausbildung zum Ausbilder für Erdbaumaschinenführer machen
Damit man Erdbaumaschinenführer bzw. Baugeräteführer (m/w/d) ausbilden darf, muss man nach DGUV Regel 100-500 an einem Lehrgang für Ausbilder (m/w/d) teilgenommen haben.
Inhalte unserer Schulungen
- Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Fortbildung
- Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellungen (Rechtssicherheit)
- Baumaschinentechnik und ihre Vermittlung in der Fortbildung
- Grundsätze der theoretischen und praktischen Fortbildung
- Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplanes und der verfügbaren Bildungsmittel
- Theoretische und praktische Lehrprobe
- Methodik und Didaktik der Fortbildung
- Theoretische Prüfungen und deren Auswertung
- Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien
- Rechts- und Haftungsfragen für Ausbilder und Teilnehmer
Termine
Fortbildung zum Ausbilder von Erdbaumaschinenführern bzw. Baugeräteführern (m/w/d) (Kopie)
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