Vorgaben für die Fortbildung der Brandschutzhelfer/innen sind unter anderem
ArbSchG, DGUV Information 205-023, ASR A2.2 usw.
Fortbildung zum/r Brandschutzhelfer/in gemäß DGUV Information 205-023
Vorteile
- Erweiterung der Fachkompetenz
- Besserer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
- Geringer Kostenaufwand
Hintergrund
Der Arbeitsgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/innen, die als Brandschutzhelfer/in tätig sind bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
Inhalte
- Theorie und Praxis nach DGUV Information 205-023
- Grundsätze des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Betriebsspezifische Besonderheiten
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Termine/Ort
Offene Schulungen: Stuttgarter Straße 57 in 74321 Bietigheim-Bissingen.
Firmenschulungen: Werden nach Absprache vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt.
Dauer
1 Tag (mindestens 8 Unterrichtseinheiten)
Teilnehmerzahl
Bis maximal 12 Teilnehmer/innen
Kompetenz
Als Referenten stehen fachkompetente und zertifizierte Trainer zur Verfügung.
Termine
Brandschutzhelfer
„Steuerbefreiung gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz)“