Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen

Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen

gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003, DGUV-Regel 109-008 & DGUV Information 209-007

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft
werden.

Zu den Fahrzeugen allgemein gehören u.a.:

  • LKW und Anhängefahrzeuge
    • mit Pritschenaufbau
    • Planenaufbau
    • Kofferaufbau
    • Kipperaufbau und Wechselaufbau
  • Zugmaschinen
  • PKW (einschließlich Kombi)
  • Kastenwagen (Transporter)

Zu den Sonderfahrzeugen gehören u.a.:

  • Kraftomnibus (KOM)
  • Behälterfahrzeug
  • Saugfahrzeug und Hochdruck-Spülfahrzeug
  • Absetzkipper
  • Abrollkipper
  • Abgleitkipper
  • Seitenlader
  • Kühlfahrzeug
  • Autotransporter
  • Fahrmischer
  • Pannenhilfsfahrzeug
  • Tieflader und Tiefladeranhänger

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von gewerb­lich genutz­ten Fahr­zeugen".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.