Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen
gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003, DGUV-Regel 109-008 & DGUV Information 209-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft
werden.
Zu den Fahrzeugen allgemein gehören u.a.:
- LKW und Anhängefahrzeuge
- mit Pritschenaufbau
- Planenaufbau
- Kofferaufbau
- Kipperaufbau und Wechselaufbau
- Zugmaschinen
- PKW (einschließlich Kombi)
- Kastenwagen (Transporter)
Zu den Sonderfahrzeugen gehören u.a.:
- Kraftomnibus (KOM)
- Behälterfahrzeug
- Saugfahrzeug und Hochdruck-Spülfahrzeug
- Absetzkipper
- Abrollkipper
- Abgleitkipper
- Seitenlader
- Kühlfahrzeug
- Autotransporter
- Fahrmischer
- Pannenhilfsfahrzeug
- Tieflader und Tiefladeranhänger
Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Befähigte Person zur Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen".
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