Prüfung von Bauaufzügen

Prüfung von Lastenaufzügen ohne Personenbeförderung

gemäß TRBS 1201 & BetrSichV

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastenaufzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Lastenaufzüge sind unter anderem

  • Dachdeckerschrägaufzug
  • Möbellift
  • sowie Aufzüge, bei denen die Steuereinrichtung nicht von innen erreichbar ist

Übrigens:
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Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.