Prüfung von Lastenaufzügen ohne Personenbeförderung
gemäß TRBS 1201 & BetrSichV
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastenaufzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Lastenaufzüge sind unter anderem
- Dachdeckerschrägaufzug
- Möbellift
- sowie Aufzüge, bei denen die Steuereinrichtung nicht von innen erreichbar ist
Übrigens:
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