Prüfung von Krane
gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 & 309-006
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Krane sind unter anderem
- Auslegerkran
- Autokran
- Baukran
- Brückenkran
- Deckenkran
- Hafenkran
- LKW-Ladekran
- Ladekran
- Mobilkran
- Portalkran
- Raupenkran
- Schwenkkran
- Säulenkran
- Teleskopkran
- Turmdrehkran
- und viele mehr
Übrigens: Wir bieten u.a. folgendes Seminar an:
"Befähigte Person zur Prüfung von Krane"
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.