Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Maschinen
gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201)
Nach § 10 der BetrSichV hat der Unternehmer sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.
Was ein Unternehmer alles prüfen lassen muss steht in der TRBS 1201 oder in der Broschüre „Prüfbedürftige Einrichtungen“ der BGHW:
Unsere zur Prüfung befähigten Personen für Arbeitsmittelprüfungen werden regelmäßig aus- und weitergebildet.
Diese Aus- und Weiterbildungen sind nach VDI 4068 Blatt 1 von 11 alle 3 bis 5 Jahre Pflicht.
Für Ihr Unternehmen führen wir eine Vielzahlt von wiederkehrenden Prüfungen (UVV Prüfungen) durch.
Übrigens:
Wir bilden regelmässig befähigte Personen aus, die Arbeitsmittelprüfungen (UVV Prüfungen) durchführen dürfen. Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen zur Prüfung befähigter Personen.