Prüfung von Leitern und Tritte
gemäß DGUV Information 208-016
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Leitern und Tritte sind u. a.:
Leitern sind u.a.
- Anhängeleiter
- Anlegeleiter
- Beidseitig besteigbare Stehleiter
- Dachdeckerauflegeleiter
- Etagenleiter
- Glasreinigerleiter
- Kettenleiter
- Mastleiter
- Mehrzweckleiter
- Montageleiter
- Rolleiter, Rollleiter für Regalgänge
- Saalleiter
- Schiebeleiter mit und ohne Seilzug
- Seilleiter
- Seilzugleiter
- Stehleiter mit Plattform
- Tourenleiter
- Treppenleiter, Podestleiter
- fahrbare Stehleiter
- höhenverstellbare Stehleiter
- zwei-/dreiteilige Mehrzweckleiter
- und viele mehr
Tritte sind u.a.:
- Leitertritte
- Rolltritte
- Treppentritte
- Tritthocker
- und viele mehr
Übrigens:
Wir bieten u.a folgendes Seminar an: "Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten".
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.