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Schulung zum Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII)
auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 1
Warum eine Sicherheitsbeauftragten-Schulung machen machen?
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer gemäß Sozialgesetzbuch VII in § 22, Sicherheitsbeauftragte zu stellen.
Sicherheitsbeauftragte sollen als Ansprechpartner für den Arbeitsschutz in ihrem Arbeitsbereich sowohl für Unternehmer und Führungskräfte als auch für die Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Inhalte unserer Schulungen
- Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz
- Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften und Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Verantwortung im Betrieb
- Unfallarten
- Erkennen von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Gefährdungen an Maschinen, durch elektrischen Strom, Lärm und Gefahrstoffe
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen
- Innerbetrieblicher Transport
- Außendienst
- Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
- Erste Hilfe und Brandschutz
Kosten pro teilnehmender Person: 780 €
„Steuerbefreiung gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz)“