Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
gemäß DGUV Vorschrift 3
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind u. a.:
- Drucker
- Fernseher
- Kabeltrommel
- Leuchte
- Scanner
- Staubsauger
- Steckerleiste
- Telefon
- Verlängerungskabel
- handgeführte Elektrogeräte
- u.v.m.