Prüfung von Pressen
der Metallbearbeitung

Prüfung von Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung

gemäß DGUV Information 209-030 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Pressen sind Maschinen (für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall):

  1. Zum Zwecke der Form gebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen,
  2. bei denen die Werkzeugbewegung als geradlinige Schließbewegung und
  3. die Be- und Verarbeitung durch die Werkzeugschließbewegung erfolgt

Keine Pressen im dem Sinne sind

  • Richtpresse
  • Tuschierpresse
  • Schrottpresse
  • Tafelschere
  • und Strangpresse

Übrigens:
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