Unterwei­sungen

Unterweisen ist nicht drohen ...

Das Ziel jeder Unterweisung ist es, sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter
und somit auch sicherheitsgerechte Zustände in Ihrem Unternehmen zu schaffen.
Den Mitarbeitern muss im Rahmen der Unterweisungen dazu das Wissen
vermittelt werden.

Nur Mitarbeiter die ausreichend über die Vermeidung von Gefahren
informiert wurden, können Gefahrenquellen minimieren oder sie umgehen.

Die Mitarbeiter müssen zu sicherheitsgerechtem Verhalten und Arbeiten angeleitet und motiviert werden. Durch Vorlesen von Anweisungen oder Durchlesen derer ist jede Unterweisung zum Mißerfolg verurteilt. Eine lockere aber geführte Diskussion erhöht die Chance alle Adressaten in gewünschter Form zu erreichen.Die Mitarbeiter sollten selbst aktiv werden und erfahren, dass ihnen die unterwiesene Verhaltensweise nutzt und die Unterweisung eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bewirkt. Sind die Teilnehmer am Ende davon überzeugt, werden sie sich auch danach richten. Ständige Kontrolle bringen nicht den gewünschten Effekt und sind zeit- und arbeitsaufwendig. Das Verständnis der Mitarbeiter bringt beidne mehr.

Unser Service:

  • Allgemeine Unterweisungen (Rechte und Pflichten, Gebrauch von PSA, usw.)
  • Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen (individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt)
  • Gefahrstoffunterweisungen (Umgang, Gefahren und Verhaltensweisen)
  • Unterweisungen für Vorgesetzte (Rechtliche Hintergründe, Grundsätze der Arbeitssicherheit, Pflichten, usw)
  • Vorbeugender Brandschutz (Gefahren im betrieblichen Alltag, präventive Maßnahmen, Verhaltensweisen,uvm.)
  • Persönliche Schutzausrüstung

Spezielle Unterweisungen wie z.B.

  • Gehörschutz (Gefahren des Lärms, Schutzmaßnahmen)
  • Augenschutz
  • Ergonmie
  • Leitern und Tritte
  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Heben und Tragen
  • Ladungssicherung
  • weitere auf Anfrage

"Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Abständen, mindestens jedoch jährlich, zu unterweisen."