Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
gemäß DGUV Grundsatz 309-008
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Winden, Hub- und Zuggeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten".
Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen.