Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
gemäß DGUV Regel 112-198
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehört u.a.:
- Anschlageinrichtung
- Auffanggerät
- Auffanggurt
- Auffangsystem
- Befestigungssystem
- Haltesystem
- Rückhaltesystem
- Aufreiß-Falldämpfer
- und Reibungsfalldämpfer
Ausgenommen sind Höhensicherungsgeräte und Abseilgeräte.
Übrigens:
Wir bieten u.a folgendes Seminar an: "Befähigte Person zur Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz"
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