Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen
gemäß DGUV Vorschrift 54 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Lastaufnahmeeinrichtungen sind u.a.:
- Lastaufnahmemittel wie Traverse
- und Anschlagmittel wie Kette und Hebeband
Übrigens:
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