Prüfung von
Last­aufnahme­einrich­tungen

Prüfung von Lastaufnahme­einrichtungen

gemäß DGUV Vorschrift 54 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahme­einrichtungen vor der ersten Inbetrieb­nahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebs­sicheren Zustand geprüft werden.

Lastaufnahme­einrichtungen sind u.a.:

  • Lastaufnahmemittel wie Traverse
  • und Anschlagmittel wie Kette und Hebeband

Übrigens:
Wir bieten u.a. folgendes Seminar an: "Be­fähig­te Per­son zur Prü­fung von Last­auf­nahme­ein­richtungen".
Fragen Sie uns unverbind­lich nach den nächsten Termi­nen.