Prüfung von Containern,
Kipp- und Absetzbehältern

Prüfung von Containern, Kipp- und Absetzbehältern

gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:

  • Abgleitkipper
  • Abrollkipper
  • Absetzkipper (Absetzkippmulden)
  • Hubkipper
  • Seitenlader

Übrigens:
Wir bilden regelmässig befähigte Personen aus, die Arbeits­mittel­prü­fungen (UVV Prüfungen) durchfüh­ren dürfen. Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen zur Prüfung befähigter Personen.