Prüfung von Containern, Kipp- und Absetzbehältern
gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:
- Abgleitkipper
- Abrollkipper
- Absetzkipper (Absetzkippmulden)
- Hubkipper
- Seitenlader
Übrigens:
Wir bilden regelmässig befähigte Personen aus, die Arbeitsmittelprüfungen (UVV Prüfungen) durchführen dürfen. Fragen Sie uns unverbindlich nach den nächsten Terminen zur Prüfung befähigter Personen.