Beratung und Dienstleistungen zur Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung ist Kernelement eines kontinuierlichen Prozesses
zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Die Gefährdungsbeurteilung wird nach den folgenden Handlungsschritten durchgeführt:
Analyse
Systematische Gefährdungsermittlung an den Arbeitsplätzen.
Beurteilung
Die ermittelten Gefährdungen und Risiken sind zu beurteilen.
Setzen von Schutzzielen
Das Setzen von Zielen steckt den Rahmen für die Suche nach Maßnahmen zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme ab. Dieser Rahmen ermöglicht das Entwickeln von Lösungsalternativen, die den Zielvorgaben entsprechen.
Entwickeln von Lösungsalternativen
Auf Grundlage der Ziele und der betrieblichen Situation werden individuelle Lösungen entwickelt. Die erforderlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Ziel- und Maßnahmenhierarchie auszuwählen.
Auswahl der Lösung
Auswahl einer Lösung, mit der ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit und Arbeitschutz erreicht wird.
Durch- und Umsetzung der Lösung
Lösungen müssen im Betrieb vom Unternehmer oder den zuständigen Führungskräften durch- und umgesetzt werden. Die Umsetzung muss entsprechend der Zielvorgabe erfolgen.
Kontrolle der Wirksamkeit
Es ist anhand der Ziele zu beurteilen, ob die durchgeführten Maßnahmen die Gefährdungen der Arbeitsplätze beseitigt oder verringert haben oder ob eventuell noch weitere Maßnahmen erforderlich sind.