Fortbildung zum Bediener von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008 (m/w/d)
Wozu einen Hubarbeitsbühnen-Führerschein machen
Der Umgang mit den Hubarbeitsbühnen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Dass die Fortbildung zum Bediener (m/w/d) den hohen Anforderungen oft nicht gerecht wird, belegen die schweren Arbeitsunfälle jährlich.
Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig eine Arbeitsbühne bedient, eine entsprechende Fortbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Inhalte unserer Schulungen
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Einweisung/Bedienerübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Kosten pro teilnehmender Person: 280 €
„Steuerbefreiung gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG (Umsatzsteuergesetz)“
Wir bieten Schulungen für folgende Hubarbeitsbühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Gelenkbühnen
- Hubsteiger
- LKW-Arbeitsbühnen
- Personenlift mit Abstützung
- Anhängerarbeitsbühnen
- Stempelmastbühnen
- Scherenbühnen
- Teleskopbühnen
- Selbstfahrende Gelenkteleskope
Vorgaben für die Fortbildung der Arbeitsbühnenbediener sind unter anderem ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Information 208-019, DGUV Information 209-075 usw.