Online-Fortbildung zur Prüfung befähigte Person (alle Module)
gemäß BetrSichV, DGUV Vorschriften TRBS 1201, TRBS 1203 usw.
Wozu eine befähigte Person bestellen?
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Nutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Arbeitsmittel und Anlagen müssen regelmässig geprüft werden.
Um für solche Arbeitsmittelprüfungen zugelassen zu sein, müssen sog. befähigte Personen regelmässig aus- und weitergebildet werden. Dies ist laut VDI 4068 Blatt 1 von 11 alle 3 bis 5 Jahre Pflicht.
Die rechtliche Definition einer befähigten Person ist in § 2 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben:
"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt;"
Wir bilden Sie gemäß der gesetzlichen Regelungen zur befähigten Person aus und bieten diese Online-Schulung an, die Sie mit der Prüfung zur befähigten Person abschliessen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung der DGUV Grundsätze
- Hilfsmittel zur Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Beurteilung von Schäden
- Organisation und Dokumentation der Prüfung
Termine für die Onlineschulung
oder rufen Sie an unter Tel: 07142-7741028